SPORTPRAXIS
Jetzt Termin vereinbaren
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Die “Extrakorporale Stoßwellentherapie” (ESWT) stellt seit einigen Jahren eine wertvolle Therapiealternative dar. Häufig setzen wir diese Methode ein, wenn andere Maßnahmen versagt haben und eine Operation droht. Sie ist nebenwirkungsarm und zudem wiederholbar. Meist reichen 1 bis 3 Behandlungssitzungen.
Bei der Extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) werden mechanische Wellen hoher Energiedichte und Frequenz lokal angewendet. Durch die Wellen sollen im Gewebe physiologische Regenerationsprozesse angestoßen und beschleunigt werden. So sollen z.B. Kalkablagerungen in der Schulter abgebaut werden, langwierige Entzündungen an Sehnenansätzen sollen abklingen und schmerzhafte Muskelverhärtungen gelöst werden.
Die sogenannte Trigger-Stoßwellentherapie hat zum Ziel, die Ursachen von Beschwerden direkt durch die Behandlung der Triggerpunkten in wenigen Behandlungssitzungen zu beseitigen – ganz ohne Medikamente und ohne Operation.
Für die ESWT sind vor allem die folgenden Indikationen anerkannt:
Die ESWT wird gelegentlich auch bei Störungen an den Sehnenansätzen, muskulären Beschwerden und Gelenkstörungen eingesetzt.
Bei besonders schmerzempfindlichen Patienten wird eine lokale Anästhesie zur Schmerzausschaltung vor der Behandlung durchgeführt. Zur Behandlung wird der sogenannte Applikator über der geschädigten Struktur auf der Haut angebracht. Der Arzt sorgt mit Hilfe eines Gels für eine exakte Kopplung des Applikators mit dem Gewebe, um einen präzisen Übertritt der Wellen auf das zu behandelnde Areal sicherzustellen. Am Gerät können vom Behandler die Intensität und die Frequenz der angewendeten Stoßwellen je nach Bedarf eingestellt werden.
Während der Behandlung mit einer Dauer von ca. 10 Minuten verspüren Sie bei örtlicher Betäubung nur einen leichten Schmerz. Nach kurzer Ruhezeit verlassen Sie die Praxis nach insgesamt ca. 30 Minuten.
Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar, die Behandlungskosten müssen deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden. Von den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten im Rahmen der GOÄ in der Regel erstattet. Gegebenenfalls sollte die Erstattung der Kostenübernahme vorab beim Versicherer beantragt werden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin:
Unsere Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung: